-
Räum- und Streupflicht für Grundstückseigentümer
Aus aktuellem Anlaß wird auf die bestehende Räum- und Streupflicht für Grundstückseigentümer hingewiesen.
Danach sind Gehwege zu den Verkehrszeiten (06.00 Uhr - 20.00 Uhr) schnee- und eisfrei zu halten.
Sofern die öffentliche Strasse, an der das Grundstück liegt, nicht durch den kommunalen bzw. freiwilligen örtlichen Räumdienst freigemacht wurden, ist der Grundstückseigentümer verpflichtet, die Strasse auf der Breite seines Grundstücks grundsätzlich bis zur Strassenmitte von Eis und Schnee freizuhalten.
Hans-Wilhelm Lippert
Ortsbürgermeister